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Artikel vom 08.01.2005

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Promille

Polizei gibt Tarif durch

Alkohol am Steuer schenkt ein: Konsequente Massnahmen und saftige Strafen

Von Redaktion



Szenen einer teuren Nacht - gezeichnet von Corinne (12). Bild 1: Feierabendrunde in der Schluckauf-Bar. Herr M. kann nicht widerstehen…


BASEL.- In allen Kantonen des Nordwestschweizer Polizeikonkordates sind in der Nacht auf den Samstag, 8. Januar 2005, Verkehrskontrollen durchgeführt worden. Der Schwerpunkt lag dabei bei der Kontrolle der neuen Blutalkohol-Grenzwerte und der Nulltoleranz für Drogen. In Basel-Stadt kam es dabei erfreulicherweise zu keinen Verstössen gegen die neuen Regelung.

Die im Nordwestschweizer Konkordat zusammengeschlossenen Kantonspolizeien Aargau, Solothurn, Bern sowie der beiden Basel haben in der Nacht auf Samstag, 8. Januar 2005, auf ihrem Kantonsgebiet gezielte Verkehrskontrollen mit den Schwerpunkten Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ) und Fahren unter Drogeneinfluss (FuD) durchgeführt.



Bild 2: Einsamer Entschluss: «Es sind ja nur 2 Kilometer bis zu Hause» - und schon hats Herr M. erwischt…



Im Kanton Basel-Stadt kontrollierte die Polizei im Rahmen dieser Aktion den Verkehr bei der Autobahneinfahrt Wolf und richtete auf dem Parkplatz Wolfbahnhof acht Kontrollboxen ein. In der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr wurden 62 Autos und deren Lenker kontrolliert.

Auch «Nichttrinker» müssen blasen

Bei vier Personen wurde ein Blutalkoholwert von zwischen 0,1 und 0,25 Promille gemessen. Zwei Drogenschnelltests verliefen negativ. Wegen vergessener Ausweise und eingeschaltetem Nebenlicht gab es einzelne Ordnungsbussen. Ferner wurden zwei Mängelkarten wegen defekter Abblendlichter ausgestellt. Im Einsatz standen rund 20 Angehörige der Kantonspolizei.

Die neuen Regeln und der Tarif

Die strengeren Regeln auf den Schweizer Strassen gelten seit Neujahr 2005. Der Blutalkohol-Grenzwert wurde von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Wiederholungstäter werden strenger angefasst. Beim Drogenkonsum gilt Nulltoleranz.



Bild 3: Der Herr Doktor in der Notfallstation ist zwar ein netter Mann, aber er tut seine Pflicht genau, und das Resultat der Blutprobe ist um so genauer: über 0,5 Promille!



Fahren unter Einfluss von Cannabis, Heroin, Morphin., Kokain, Ecxtasy oder anderen Drogen gilt neu als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Der Führerausweis wird für mindestens drei Monate entzogen, dazu kommen und/oder Busse.

Bluprobe verweigern: Billett weg!

Im Bereich von 0,5 bis 0,79 Promille Blutalkohol genügt das Resultat der Atemluftprobe als Beweis genügt, sofern der Lenker das Resultat mit seiner Unterschrift anerkennt und so auf die Durchführung der bisher notwendigen Blutprobe verzichtet werden kann.



Ja, es ist gekommen, wie es kommen musste: Das Gericht zog den Fahrausweis ein und stellte gepfefferte Rechnung für Kosten der Blutprobe, des Gerichtes und für die Busse…



Das Vorgehen bei der Atemluftprobe muss sich nach einem streng vorgegebenen Prozedere mit zweimaligem «Blasen» und exakter Protokollierung richten, damit sich keine Fehler einschleichen. Die Polizei kann Lenker jederzeit zu einem Blastest auffordern. Wer den Atemlufttest verweigert, dem wird der Führerausweis für drei Monate entzogen.

Ab 0,5 Promille: vor den Kadi

Fahren in angetrunkenem Zustand kann nie mit einer blossen Ordnungsbusse der Polizei bestraft werden. Alle, deren Promillewert die 0,5-Grenze übersteigt, müssen an die zuständige Strafbehörde verzeigt werden.



Bild ohne Legende…



Die Fahrfähigkeit wird schon durch geringe Alkoholmengen negativ beeinflusst. Strafbar macht sich aber erst, wer beim Fahren einen Blutalkoholgehalt von mindestens 0,5 Promille aufweist. Bei einem Wert von 0,5 bis 0,79 Promille gilt die Widerhandlung als Übertretung, sofern keine erschwerenden Tatbestände dazukommen.

Dazu: 600 Franken Minimalbusse

Nebst einer Busse von mindestens 600 Franken wird bezüglich Führerausweis grundsätzlich eine kostenpflichtige Verwarnung der Administrativbehörde gegen die betroffene Person ausgesprochen.



Und noch ein Bild ohne Legende…



Der Führerausweis wird mindestens einen Monat entzogen, wenn zusätzlich zum Fahren in angetrunkenem Zustand noch weitere Widerhandlungen begangen wurden, oder wenn in den vergangenen zwei Jahren bereits eine Verwarnung oder ein Führerausweisentzug ausgesprochen werden musste.

Blutprobe ab 0,8 Promille

Ab einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille gilt das Lenken eines Motorfahrzeuges als Vergehen. Grundsätzlich muss immer eine Blutprobe durchgeführt werden. Der Führerausweis muss für mindestens drei Monate entzogen werden. Dazu kommen Busse und Haftstrafen in unterschiedlicher Höhe je nach Schwere des Vergehens.

Von Redaktion


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