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Artikel vom 01.11.2005

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J.-P. Lienhards Lupe

Katholiken lügen anders…

Wenn Katholiken sich streiten, lachen die Protestanten - doch staatspolitisch ist der Fall Koch nicht zum Lachen…

Von Jürg-Peter Lienhard



Der Scheiterhaufen war eine «Gnade», denn die Pein endete mit dem erlösenden Tod. Bischof Koch versuchte es in seinem Fall mit einer viel gemeineren, «feineren» und - wäre sie gelungen - wirkungsollen Methode: Der lebenslangen Stigmatisierung durch die Psychiatrie…



Um einen missliebigen Pfarrer zum Schweigen zu bringen, hat das Bistum Basel eine anonyme üble Nachrede zum Vorwand genommen, strafrechtliche Abklärungen und psychiatrische Gutachten über das «schwarze Schaf» einzuholen, mit dem Zweck, den «Aufmüpfigen» von Staates wegen fertig zu machen. Der «innerkirchliche» Streit erhält damit eine Dimension, die im nichtkirchlichen, menschenrechtlichen Sinne nicht durchgelassen werden darf!

Gemäss unserer Bundesverfassung darf jeder glauben was er will; sogar «Abergläubisches» und «Ausserirdisches». Wer sich in einem religiösen Verein zusammenrottet, ist dann allerdings selber schuld, wenn er sich gegen die Vereinsregeln vergeht. Doch Vereinsregeln werden vom Staat nur so weit geschützt, wie sie nicht gegen höheres Recht der Gesellschaft verstossen.

Die katholische Kirche ist nie barmherzig mit ihren Kritikern umgegangen: Die Kultur des Scheiterhaufens lebt in ihr fort - trotz Aufklärung und Laizismus. Dies ist nun auch in der Affäre des Falls Bischof Koch wieder deutlich geworden: Mithilfe von Staatsanwaltschaft und Psychiatrie sollte Remedur geschaffen werden - heutzutage ein viel brutaleres Vorgehen als der Scheiterhaufen, denn es zielt auf lebenslanges Zerbrechen und Stigmatisieren des Opfers ab!

Ein Übergriff auf die Rechtsstaatlichkeit, der in diesem Sinne jeden Staatsbürger, ob katholisch, protestantisch, jüdisch oder konfessionslos, aufhorchen lassen sollte! Lüge und Verleumdung im katholischen Verein heisst in der Gesellschaft «Mobbing».

«Mobbing» ist zumindest gesellschaftsmoralisch verwerflich. Doch in der Affäre Koch müsste unbedingt geprüft werden, ob aufgrund der haltlosen Vorwürfe ein Missbrauch rechtsstaatlicher Mittel vorliegt. Der Rechtsvertreter des «Gemobbten» jedenfalls hat dies nach der Aufdeckung der anfänglich verdeckten Ermittlungen durch das Bistum angetönt.

Fraglich ist, ob der «Angeschuldigte» und wohl auch eingeschüchterte Pfarrer dazu Hand bietet, übergeordnetes Menschenrecht gegen katholisches Kirchenrecht anzustrengen. Wenn er es nicht tut, dann verrät er nicht nur seine Mitstreiter, sondern vor allem sich selbst!

Von Jürg-Peter Lienhard


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