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Artikel vom 30.03.2004

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Verkehr

Ärger mit motorisierten Trottinetts

Neue Mode macht der Polizei zu schaffen: Im letzten Jahr 21 Motor-Trottinetts beschlagnahmt

Von Redaktion



Keine Bremsen, kein Licht, kein Auspuff…: Motortrottinett, wie es verboten ist. Foto: PMD

BASEL.- Die Polizei hat im vergangenen Jahr 21 Trottinetts mit Motorantrieb sichergestellt. Diese waren in jeder Beziehung echt «heiss». Sie hatten kaum funktionierende Bremsen, waren etwa auch zu laut und ohne Beleuchtung. Keines dieser Vehikel war für den Strassenverkehr zugelassen, und es fehlte bei allen der Versicherungsschutz.

Vor allem im Versandhandel werden derzeit wieder vermehrt Trottinetts mit Motor angepriesen. Meist fehlt der Hinweis, dass diese Geräte nur auf privatem Gelände verwendet werden dürfen und nicht auf öffentlichen Strassen. Dies hat seinen Grund: Solche Trottinetts mit Motorantrieb sind keine fahrzeugähnlichen Geräte wie sie in der Verkehrsregeln-Verordnung (VRV) genannt sind, sondern unterstehen gemäss dem Strassenverkehrsgesetz aus Sicherheitsgründen der Typenprüfung.

Nur ein Modell in der Schweiz zugelassen

Zurzeit ist in der Schweiz nur ein einziges Modell erhältlich, das typengenehmigt und so für den Strassenverkehr zugelassen ist. Bei allen anderen fehlt eine oder mehrere Komponenten, so dass sie nicht zugelassen werden können. Meistens ist bei den Motortrottinetts nur eine einzige ungenügende Bremse vorhanden und auch keine Beleuchtung. Die Fahrzeuge mit Elektroantrieb erfüllen die Bestimmungen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse nicht oder ein entsprechender Nachweis existiert nicht. Trottinetts mit Benzinmotor haben kaum funktionierende Schalldämpfer, oder der Benzintank ist derart nachlässig montiert, dass es gefährlich ist.



Trotz aller Schönheit: nicht typengeprüft. Foto PMD

Die Polizei musste im vergangenen Jahr 21derartige Gefährte aus dem Verkehr ziehen, die nicht den Vorschriften entsprachen und deshalb nicht eingelöst waren. In allen Fällen war auch kein obligatorischer Versicherungsschutz vorhanden, was im Falle eines Unfalls verheerende Konsequenzen hätte haben können. Aber auch so schon summieren sich Busse und Gebühren bei Verwendung eines nicht zugelassenen Trottinetts mit Motorantrieb auf öffentlichen Strassen auf gegen 600 Franken.

Beim Kauf auf Typenzulassung achten

Wer sich ein Motortrottinett zulegen möchte, ist also gut beraten, wenn er sich versichert, ob das in Frage kommende Gefährt über eine Typengenehmigung verfügt und somit den Vorschriften entspricht und zugelassen werden kann.

Von Redaktion


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