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Artikel vom 23.01.2007

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Basel - Allgemeines

Aktualisiert: STREIK ABGEBROCHEN

Verbrecher erpressen Staatsanwaltschaft

Hungerstreik im Untersuchungsgefängnis Waaghof

Von Jürg-Peter Lienhard



Wenn die Verhältnisse im Basler Untersuchungsgefängnis tatsächlich so aussehen würden, wäre ich (jpl) der erste auf der Barrikade! Bild: Gestellte Aufnahme, Haftzellen in Südamerika getreu nachbildend (Rüdiger Spormann).


Der Hunger war stärker: Nach nur einem Tag «Hungerstgreik» aus fadenscheinigen Gründen, haben die zehn Verbrecher, die mit ihrem Streik die Basler Staatsanwaltschaft erpressen wollten, am Mittwoch, 24. Januar 2007, freiwillig und kleinlaut aufgegeben. Vielleicht hat ihnen die Staatsanwaltschaft diesen Artikel auf webjournal.ch unter die Nase gerieben, wo vor jeder Beschreibung spottenden Zuständen in Gefängnissen in ihren Heimatländern zu lesen ist und wo Vergewaltiger und Mörder schon gar nicht auf die Idee eines Hungerstreiks kommen - weil dort allein der Geruch des Frasses jeden Hunger verdirbt… Lesen Sie die hiermit aktualisierte und redaktionell kommentierte Mitteilung der Basler Staatswanwaltschaft vom Vortag:

Klar, diese zehn Untersuchungshäftlinge sind noch nicht rechtskräftig verurteilt, aber es sind mutmasslich schwergewichtige Verbrecher, denen Vergewaltigung, Mord, Raub und Drogenhandel zur Last gelegt wird. Sie stammen aus Albanien, Nigeria, Türkei, der Dominikanischen Republik, Frankreich, Italien und Serbien und wollen nun mit einem «Hungerstreik» die Basler Justiz in die Knie zwingen.

Mit der Absicht, durch Medienberichte auf «menschenunwürdige Zustände» im Basler Untersuchungsgefängnis aufmerksam machen. Das Gebäude ist erst wenige Jahre alt, wurde vom Star-Architekten-Ehepaar Wilfried und Katharina Steib entworfen und ist mit Komfort eingerichtet, der mit einem Touristen-Hotel durchaus einen Vergleich standhält!

Kein Vergleich also mit den Haftlöchern, in denen Gefangene in den Herkunftsländern der Hungerstreikenden vegetieren. Und wo es mitunter auch Prügel absetzt, wenn die Häftlinge murren… Und wo man sowieso kurzen Prozess macht, wenn einer als Vergewaltiger oder Mörder gefangen genommen worden ist!

Die in der Schweiz inhaftierten Verbrecher haben immerhin das Glück, dass hierzulande wahrhaftig die Menschenrechte nicht nur geachtet, sondern auch in aller Regel und unter strengster Beachtung von Öffentlichkeit, Medien und Justiz ausgeübt werden. Dies gar derart streng, dass manch ein Krimineller ungeschoren oder wenig belangt davonkommt, auch wenn alle Indizien gegen ihn sprechen… Zum Beispiel, wenn ein Drogenhändler die in Stanniol verpackten Drogen vor den Augen der Polizei hinuntgerschluckt und damit die Polizei in «Beweisnotstand» vor Gericht bringt…

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt reagiert deshalb am Dienstag, 23. Januar 2007, auf die Hungerstreik-Erpressung von zehn Verbrechern mit einem ausführlichen Communiqué worin sie akribisch die Rechtslage und die Haftgründe erklärt. Das hat wohl auch ziemlich Zeit verursacht, welche die chronisch überlastete Staatsanwaltschaft doch eher zugunsten der anstehenden Fälle statt zur Abwehr erpresserischer Hungerstreikenden aufwenden würde.

Das Thema Ausländergewalt wird hierdurch aber erneut in den Brennpunkt medialer Aufmerksamkeit gerückt. Und es bietet damit auch Gelegenheit, es statt stereotyp allein in der SVP-Ecke zu entsorgen, es doch auch einmal mit linkem Mut anzupacken: Ausländekriminalität fördert Rassismus gegen unbescholtene Ausländer!

Wenn Ihnen die hier verwendete deutliche Sprachwahl nicht behagt, so lesen Sie, wie es einem Vergewaltigungs-Opfer in Basel erging, und wie lange es brauchte, bis es einvernommen werden konnte: mittels untenstehendem Link und dazugehörigem Phantombild.

Dass kriminelle Ausländer hier keinen Platz haben, darf daher als Forderung nicht einer einzigen Partei überlassen werden, sondern ist eine Forderung, die aufgeklärte Staatsbürger stets unmissverständlich und über alle Parteigrenzen hinweg zu vertreten haben - wollen wir nicht, dass Zügellosigkeit statt Freiheit unsere Sicherheit im Alltag, unseren Alltag überhaupt, bestimmt!

Hier die Stellungnahme der Basler Staatsanwaltschaft zum «Hungerstreik» der zehn inhaftierten Verbrecher im Waaghof (ungekürzt):

«Mit einem Schreiben haben zehn Häftlinge des Untersuchungsgefängnisses Waaghof mitgeteilt, dass sie ab dem heutigen 23. Januar 2007 im Hungerstreik stehen. Sie wollen damit insbesondere auf die nach ihrer Ansicht zu lange Dauer ihrer Haft aufmerksam machen.

Bei den fraglichen Häftlingen handelt es sich in vier Fällen um solche, die nach erfolgter Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft auf richterliche Anordnung bis zur Gerichtsverhandlung in Haft zu bleiben haben. In fünf Fällen ist die Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft noch im Gange und diese Personen befinden sich auf Anordnung des Haftrichters in Untersuchungshaft. Die zehnte Person ist auf Anordnung der Behörden des Kantons Basel-Landschaft im Waaghof in Haft.

Die den zehn inhaftierten Personen zur Last gelegten Delikte reichen von Diebstahl über Drogenhandel, Raub, Vergewaltigung bis zu einem Tötungsdelikt.

Die Häftlinge sind ausnahmslos ausländischer Staatsangehörigkeit und stammen aus Albanien (2) Nigeria (2), Türkei (2), Dominikanische Republik, Frankreich, Italien und Serbien. Die Mehrheit der Personen ist erst seit einigen Monaten in Haft; bei keinem kann von einer übermässigen Haftdauer gesprochen werden.

In allen Fällen ist die Haft vom zuständigen Haftrichter angeordnet bzw. verlängert worden. Dabei werden nicht nur das Vorliegen dringenden Tatverdachts und von Haftgründen (Fluchtgefahr, Kollusionsgefahr oder Wiederholungsgefahr) geprüft, sondern immer auch, ob die Haftdauer noch verhältnismässig ist. Der Entscheid des Haftrichters kann mit Beschwerde an das Appellationsgericht weiter gezogen werden. Alle Angeschuldigten sind durch einen Anwalt gehörig verteidigt und haben im Übrigen das Recht, jederzeit ein Haftentlassungsgesuch zu stellen, das durch einen Richter überprüft werden muss.

Strafgericht und Staatsanwaltschaft sind sich durchaus bewusst, dass Strafverfahren angesichts der seit Jahren chronischen Überlastung der Strafverfolgungsbehörden bei unveränderten Personalbeständen zuweilen länger dauern, als dies wünschbar wäre. Dies trifft aber nicht bei Haftfällen zu. Diese werden prioritär behandelt und es ist durch die ständige, gesetzlich vorgeschriebene richterliche Überprüfung dieser Fälle gewährleistet, dass keine unverhältnismässig langen Haftdauern entstehen. »



«Ich war in einer süditalienischen Haftanstalt, in der mein Mandant auf engem Raum in einer 9-Mann-Zelle leben, in der warmen Jahreszeit mit unsäglicher Hitze und zugleich Wassermangel klarkommen musste, und in der derjenige, der keine ihn versorgenden Angehörigen in der Nähe hatte, keine Wäsche zum Wechseln bekam, sich selbst im Laufe der Zeit also bald nicht mehr "riechen" konnte. (Dr. h.c. Rüdiger Spormann, Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf, bundesweite Strafverteidigung vor allen Gerichten und Beratung in Auslandsstrafsachen)». Bild: Pausenhof in einem mittelamerikanischen Gefängnis (Spormann).




«Dies war die tägliche Mahlzeit für Gefangene in einem mittelamerikanischen Gefängnis, fotografiert im April 2003. Leider kann der Geruch - geschweige denn Geschmack - dieser Speise durch das Bild nicht vermittelt werden. (Rüdiger Spormann)». Foto: Spormann



Aussenansicht des vom Star-Achitekten-Ehepaar Wilfried und Katharina Steib entworfenen Basler Untersuchungsgefängnis «Waaghof» an der Heuwaage: Klare Linien, lichtdurchflutet, mitten in der Stadt.

Von Jürg-Peter Lienhard

Für weitere Informationen klicken Sie hier:

• Haftbedingungen im Ausland - sogar im europäischen…

• Monatelanges Leiden eines Vergewaltigungs-Opfers in Basel (Schweiz)


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